Chirurgische Eingriffe angstfrei und unbefangen erleben
Die angemessene und für Sie individuell passende Methode der Schmerzausschaltung ist eine wichtige Voraussetzung für uns, um Ihre Behandlung maximal komfortabel und sicher ausführen zu können. In Absprache und unter Aufsicht von unserer Anästhesie – Fachärztin Dr. Anette Matthes-Pfeffer finden wir die genau passende Methode der Narkosebehandlung für Sie.
Dr. med. Anette Mattes-Pfeffer
Fachärztin für Anästhesie
Lokale Betäubung
Bei den meisten Eingriffen der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, zum Beispiel der Entfernung der Weisheitszähne, genügt normalerweise eine Lokalanästhesie, besser bekannt als örtliche Betäubung wie Sie sie beispielsweise vom Zahnarzt kennen. Dazu wird das Operationsgebiet durch vorsichtige Injektion eines lokalen Betäubungsmittels, welches dabei zu zeitweiliger Empfindungslosigkeit und Schmerzfreiheit – eventuell auch zur Hemmung der aktiven Beweglichkeit in Teilen des Körpers führt – betäubt. Diese Einschränkungen sind in der Regel nach wenigen Stunden wieder verschwunden.
Dämmerschlaf-Sedierung
Der Begriff Dämmerschlafnarkose / Analgosedierung setzt sich aus den Wörtern Analgo = Schmerzbefreiung und Sedierung = Beruhigung zusammen.
Patient:innen, die sich Ängste und Behandlungsstress weitestgehend ersparen möchten, bieten wir die kostengünstige und risikoarme Dämmerschlafnarkose an. Geräusche, Aufregung oder Ängste werden weitgehend ausgeschaltet. Durch die Kombination von zentral wirksamen schmerzstillenden Medikamenten (Analgetika) mit beruhigenden Substanzen (Sedativa) wird eine Schmerzausschaltung und Entspannung des Patienten erreicht.
Vollnarkose
Bei größeren Operationen oder bei besonders sensiblen Patientengruppen kann die Durchführung des Eingriffs in Narkose ein schonender und sicherer Weg sein. Dank schonender Narkosemittel, moderner Überwachungs – und Qualitätssicherungsverfahren ist die Vollnarkose heute eine weitgehend risikoarme Methode. Lassen Sie sich im Gespräch mit unserer erfahrenen Anästhesie – Fachärztin Frau Dr. Annette Mattes-Pfeffer informieren, inwiefern eine Vollnarkose für Sie Sinn macht. Für folgende Patientengruppen kommt beispielsweise eine Behandlung in Narkose in Frage:
– Behandlungsunwillige Kinder bis zum 12. Lebensjahr
– Patienten mit schweren Behinderungen
– Angstpatienten oder Patienten, die eine Behandlung in Narkose wünschen
– Patienten, bei denen die örtliche Betäubung nicht ausreicht
Die Kosten für die Narkose werden in den ersten beiden Gruppen von der Krankenversicherung übernommen. In den übrigen Fällen können Sie sich auf der Internetseite der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung informieren.